Aktuelles Heft 5/2012

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Praxis

„Nichts wird so heiß gegessen ...“

Heft 6/2010
 
 
„Nichts wird so heiß gegessen ...“
Fotostrecke: (3 Bilder)
Bernd Koltz, Chef der Koltz GmbH in Demmin.
Bild: Koltz

Als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Jahr 2006 eingeführt wurde, waren die Bedenken auf Arbeitgeberseite groß. Einige der Befürchtungen: Mehraufwand bei der Besetzung von Stellen, Mehrkosten und Klagen von abgelehnten Bewerbern. Welche Erfahrungen haben Gebäudedienstleister inzwischen mit dem AGG gemacht? Drei Unternehmensvertreter berichten.



 
 

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