Die Paritätische Schiedskommission hat eine Preissteigerung von 3,98 Prozent genehmigt. Dies gilt zwar nur für öffentliche Aufträge, ist jedoch auch ein Richtwert für die notwendige Preisanpassung für private Auftraggeber.
Haben Sie schon Preisgespräche mit Ihren Kunden geführt?
Es gibt sicher eine Reihe von Gegenargumenten, warum am Markt derzeit keine Preiserhöhungen durchsetzbar sind, weil hinter der Ecke bereits der hungrige Mitbewerber wartet.
Wer aber in schwierigen Situationen glaubt, auf Preiserhöhungen, die trotz aller Spar- und Rationalisierungsmaßnahmen wegen gestiegener Selbstkosten in vielen Bereichen einfach notwendig sind, verzichten zu können, der gefährdet mittelfristig seine wirtschaftliche Basis.
Da viele Betriebe der Branche mit engen Gewinnspannen operieren, bedeuten Kostensteigerungen von mehreren Prozenten ein Abgleiten in die Verlustzone. Dies ist bereits kurzfristig problematisch, langfristig natürlich tödlich. Nur gewinnbringende Unternehmen sind in der Lage, sichere Arbeitsplätze zu bieten und zu erhalten und nachhaltig zu investieren. Wer glaubt, aus Angst vor Kundenverlust (Wie schwer ist der Verlust eines verlustbringenden Auftrages wirklich?) auf Preiserhöhungen verzichten zu müssen, dessen Weg zum Konkursrichter ist eher früher als später vorgegeben.
Argumentieren Sie Ihre Forderungen stets schlüssig und erklären Sie gleichzeitig den Vorteil einer verlässlichen und stabilen Partnerschaft bei fairen, auskömmlichen Preisen Ihren Kunden.
Wenn Sie trotzdem auf taube Ohren stoßen, ist der kurzfristige Auftragsverlust leichter zu verschmerzen als eine spätere Insolvenz.
Erfolgreiche Verhandlungen wünscht
Ihr Österreich-Redakteur
Thomas Mayrhofer