Gebäudereiniger mit Mopp gegen eine kleine Scheuersaugmaschine: Ein Schnelligkeitswettbewerb zeigte bei der Frühjahrs-Mitgliederversammlung der Landesinnung Hessen, dass der Maschineneinsatz schon bei kleineren Flächen interessant sein kann. Die Innungsmitglieder trafen sich auf dem Gelände des Gebäudereiniger-Großhandelsunternehmens Hegro-Igefa in Büttelsborn und besichtigten dort auch das elektronisch gesteuerte Logistiksystem.
Obermeister Manfred Schmitt berichtete auf der Versammlung, dass die Landesfachschule Hessen nun auch Qualitätsmanagement- und AZWV-zertifiziert ist. AZWV bedeutet Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung. Fünf Lehrgänge der Landesfachschule des Gebäudereiniger-Handwerks wurden zertifiziert: der Objektleiter- und Vorarbeiterlehrgang sowie der externe Gesellen- und der Meisterkurs. Diese Lehrgänge können nun auch mit Bildungsgutscheinen der Arbeitsagentur gefördert werden.
In Kürze wird die Landesfachschule auch Schulungsmodule für Kurzarbeiter anbieten. Dabei handelt es sich um Bausteine der Gesellenausbildung. Die Teilnehmer können die restlichen Module im Rahmen des regulären Gesellenkurses belegen und sich dann zur Gesellenprüfung anmelden. Die Fortbildung der Kurzarbeiter macht sich für den Arbeitgeber bezahlt. Sofern in mehr als der Hälfte der Kurzarbeitszeit Fortbildungen belegt werden, muss auch der Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen nicht entrichtet werden. Somit fallen keine Lohnkosten an. Die Schulungen können im Rahmen der Kurzarbeit bis zu 80 Prozent von den Arbeitsagenturen gefördert werden. Mit der AZWV-Zertifizierung hat die Landesfachschule gleichzeitig ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt, das ebenfalls zertifiziert wurde.
Detlef Stange, Geschäftsführer der Landesinnung Hessen, informierte über den neuen Mindestlohntarifvertrag, der seit März allgemeinverbindlich ist und somit für alle Gebäudereinigungsun-ternehmen Gültigkeit hat. Die Grenze, ab der die Hauptzollämter wegen eines Verdachts der untertariflichen Zahlung Kontrollen vornehmen, liegt nun bei einem Stundensatz von 14,30 Euro. Einzelne Auftraggeber ak-zeptieren nach Worten von Stange immer noch niedrigere Angebote. Davor sei eindringlich zu warnen, weil die Auftraggeber ebenfalls in die Haftung genommen werden können. Allerdings hält die Innung auch 14,30 Euro für viel zu wenig.