Da hat es wieder einmal einer geschafft, das Gebäudereiniger-Handwerk und seine seriösen Unternehmen in die Schlagzeilen zu bringen. Leider nicht im positiven Sinne.
Sondern mit einem massiven Verstoß gegen den allgemeinverbindlichen Mindestlohn. Und zwar mit Dumpinglöhnen, die zum Teil unter einem Euro pro Stunde, im besten Fall bei 1,79 Euro lagen.
Die ausgebeuteten Frauen mussten in Zwölf-Stunden-Schichten Toiletten und Duschen an Autobahnraststätten reinigen. Teils 14 Tage am Stück, für 60 bis 300 Euro.
Dieser drastische Fall wurde nun vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt. Völlig daneben dabei im Übrigen die Argumentation des Anwalts in seinem Plädoyer auf Freispruch: Die Frauen hätten lediglich zwei bis drei Stunden täglich geputzt, der Rest sei als eine Art Bereitschaftszeit zu sehen!
Gott sei Dank folgten die Richter des Landgerichts Magdeburg dieser verschrobenen Denkweise nicht – sie verurteilten den Unternehmer zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro.
Die Summe an sich ist lächerlich, oder wie es die Medien formulieren, wenig spektakulär.
Dafür lässt das Urteil doch aufhorchen. Denn erstmals hat ein deutsches Gericht einen Verstoß gegen den Mindestlohn nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat bewertet. Damit hat das Urteil des Landgerichts Magdeburg Bedeutung für die Republik, darin sind sich Staatsanwaltschaft und Gericht einig.
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks wertet das Urteil zu Recht als wegweisend und als Bestätigung seiner über Jahrzehnte konsequenten Tarifpolitik. Zu der ja auch ein klares Bekenntnis zum Mindestlohn gehört.
Warum ist das Urteil so erfreulich? Bisher waren bei Verstößen gegen allgemeinverbindliche Mindestlöhne Bußgelder fällig. Zukünftig sind Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren möglich. Und wer verurteilt wird, gilt als vorbestraft. „Wenn Unternehmen Dumpinglöhne zahlen, müssen sie künftig mit härteren Strafen rechnen,” machte Staatsanwalt Andreas Strauß in Magdeburg deutlich.
Zumindest diese Aussage sollte jedem, der immer noch glaubt, sich aus Profitgier über alle (auch moralischen) Grenzen hinwegsetzen zu müssen, eine Warnung sein.
Und vielleicht auch das: Ausbeutung zahlt sich nicht aus – der nun in Magdeburg verurteilte Unternehmer jobbt derzeit für 400 Euro. Seine Firma ist pleite.
Wirklich leid tut das vermutlich niemandem.
Ihr Peter Hartmann